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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Glaralpin betreuen wir Sie individuell. Wir sind in den Bergen aufgewachsen, lieben die Natur und akzeptieren ihre mächtigen Gewalten. Um Ihnen ein unvergessliches Erlebnis bieten zu können, erlauben wir uns je nach Wetter, Jahreszeit und Verfassung der Teilnehmer die Touren anzupassen oder auch zu erweitern. Das Programm wird jedoch nach Möglichkeit eingehalten.

Anmeldung
Melden Sie sich unbedingt frühzeitig schriftlich oder telefonisch an, am besten 30 Tage vor Tourenbeginn. Die Anmeldung ist verbindlich.

Bezahlung
Falls nicht anders erwähnt, erfolgt die Zahlung bar bei Tourenbeginn.

Treffpunkt/Bestätigung
Nach Erhalt der Anmeldung teilen wir Ihnen den genauen Treffpunkt mit und geben Ihnen allfällige weitere Informationen bekannt.

Preis
Im aufgeführten Preis sind enthalten: Führungskosten, Halbpension (Unterkunft in Matratzenlager oder Hotels, Nachtessen, Frühstück und Marschtee). Nicht inbegriffen sind: Reisekosten, Bergbahnen, Zwischenverpflegung, Getränke. Mehrpreis pro Übernachtung von Fr. 10.- für Nicht-SAC-Mitglieder in Alpenclubhütten.

Teilnehmerzahl
Zur besonderen Sicherheit unserer Gäste und je nach Schwierigkeit der Touren ist die jeweilige Teilnehmerzahl beschränkt.

Ausrüstung
Eine entsprechende Liste erhalten Sie mit unserer Anmeldebestätigung. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.

Versicherung
Ist Sache der Teilnehmer.

Rücktritt/Absage einer Tourenwoche
Ein Rücktritt ist nur in Härtefällen möglich, z.B. eigene Erkrankung, Unfall oder wenn eine sehr nahe stehende Person oder der Stellvertreter am Arbeitsplatz ernsthaft erkrankt, schwer verunfallt oder stirbt, und die Anwesenheit des Versicherten zu Hause oder am Arbeitsplatz unerlässlich ist. Die Teilnehmer sind für die Deckung der Risiken aus Annullation selbst besorgt. Bei einem Rücktritt hat der Teilnehmer folgende Kosten zu entrichten: Bis 31 Tage vor Beginn Fr. 0.- ; 30 bis 20 Tage vor Beginn Fr. 200.- ; 20 bis 10 Tage vor Beginn 50% der Kosten und später 100% der Kosten. Bei vorzeitigem Abbruch oder Unterbruch der Tour von Seiten des Gastes kann keine Rückerstattung erfolgen. Im Übrigen gilt die Verordnung der Bergführer des Kantons Glarus. Kann aus einem Grund unsererseits die Tour oder Reise nicht durchgeführt werden, wird der gesamte Betrag zurückerstattet (sofern schon einbezahlt).

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